CE-Kennzeichnung und Sicherheit beim Kauf einer gebrauchten Druckgussmaschine
Mit einer gebrauchten Druckgussmaschine erwirbt der Käufer nicht nur Technik, sondern auch Verantwortung. Ob eine neue CE-Kennzeichnung nötig ist, welche Norm gilt und was sich mit der EU-Maschinenverordnung im Januar 2027 ändert, hängt vor allem von zwei Fragen ab: Woher kommt die Maschine, und was wird an ihr verändert?
Braucht eine gebrauchte Druckgussmaschine eine neue CE-Kennzeichnung?
Eine Maschine, die bereits als Neumaschine in der EU in Verkehr gebracht wurde, braucht keine neue Konformitätsbewertung, nur weil sie weiterverkauft wird. Der Betreiber muss trotzdem sicherstellen, dass sie am neuen Arbeitsplatz sicher verwendet werden kann.
Anders bei Maschinen, die aus einem Drittland außerhalb der EU importiert und erstmals auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden: Nach dem Blue Guide der Europäischen Kommission gelten dann die EU-Produktvorschriften wie für ein neues Produkt – auch wenn die Maschine vor Inkrafttreten der Regeln gebaut wurde. Auch eine wesentliche Veränderung kann neue Herstellerpflichten auslösen.
Drei typische Situationen
| Situation | Was gilt | Praktische Folge |
|---|---|---|
| Maschine aus der EU, unverändert weiterverkauft | Kein erneutes Inverkehrbringen; Betreiberpflichten für Arbeitsmittel | Sicherheitsbewertung am neuen Standort, Unterlagen vom Verkäufer |
| Maschine aus einem Drittland importiert | EU-Produktvorschriften gelten beim erstmaligen Inverkehrbringen auf dem Unionsmarkt | Konformitätsbewertung, technische Unterlagen, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung erforderlich |
| Maschine wesentlich verändert | Wer die Veränderung vornimmt, kann Herstellerpflichten übernehmen | Umfang der Änderung bewerten und das Konformitätsverfahren früh einplanen |
Bereits auf dem EU-Markt: Es gelten die Betreiberpflichten
EU-Harmonisierungsrecht wie die Maschinenrichtlinie greift, wenn ein Produkt erstmals auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht wird. Eine Druckgussmaschine, die als Neumaschine in der EU in Verkehr gebracht wurde, muss nicht erneut eine Konformitätsbewertung durchlaufen, nur weil sie den Eigentümer wechselt.
Der Betreiber muss jedoch sicherstellen, dass die Maschine an ihrem Arbeitsplatz sicher verwendet werden kann. Grundlage ist die Richtlinie 2009/104/EG über die Benutzung von Arbeitsmitteln, in Deutschland umgesetzt durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). In der Praxis bedeutet das eine Gefährdungsbeurteilung für den konkreten Arbeitsplatz, funktionierende Schutzeinrichtungen und unterwiesenes Personal.
Käufer sollten beim Verkäufer die ursprüngliche Konformitätserklärung, die Betriebsanleitung und die Schaltpläne anfragen. Fehlen sie, wird es deutlich schwieriger, das ursprüngliche Sicherheitskonzept zu beurteilen.
Aus Drittländern importiert: behandelt wie eine Neumaschine
Der Blue Guide der Europäischen Kommission zur Umsetzung der EU-Produktvorschriften (2022) stellt fest, dass das Harmonisierungsrecht der Union auch für gebrauchte und Second-Hand-Produkte gilt, die aus einem Drittland eingeführt werden und erstmals auf den Unionsmarkt gelangen – selbst wenn sie hergestellt wurden, bevor die Vorschriften anwendbar wurden.
Für eine Druckgussmaschine etwa aus Asien oder Amerika heißt das: Bevor sie in der EU in Verkehr gebracht wird, muss sie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des geltenden Maschinenrechts erfüllen. Dazu gehören Risikobeurteilung, technische Unterlagen, EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes.
Nachrüstung oft nötig
Schutzeinrichtungen, Verriegelungen, sicherheitsgerichtete Steuerungsfunktionen oder Not-Halt-Konzepte müssen häufig an europäische Anforderungen angepasst werden.
Dokumentationsaufwand
Schaltpläne, Anleitungen und technische Unterlagen sind oft unvollständig oder nicht in der erforderlichen Sprache vorhanden.
Teil der Kalkulation
Der Aufwand für das Konformitätsverfahren gehört in die Kaufkalkulation – er kann den Vergleich mit einer EU-Maschine deutlich verändern.
Ab 20. Januar 2027: Verordnung (EU) 2023/1230
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst, die ab dem 20. Januar 2027 gilt. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Maschinen, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen ihre Anforderungen erfüllen; Maschinen, die vorher rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, müssen nicht neu zertifiziert werden.
Für Käufer von Gebrauchtmaschinen ist besonders die ausdrückliche Regelung zur wesentlichen Veränderung relevant: eine physische oder digitale Veränderung, die vom Hersteller nicht vorgesehen war und durch die eine neue Gefährdung entsteht oder ein bestehendes Risiko so steigt, dass neue Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Nach Artikel 18 gilt als Hersteller mit den entsprechenden Pflichten, wer eine solche Veränderung vornimmt. Auch Änderungen an der Steuerungssoftware können eine wesentliche Veränderung sein.
Das betrifft insbesondere Retrofits von Steuerung und Sicherheitsfunktionen. Wie sich Überholung und Retrofit technisch unterscheiden, beschreibt der Beitrag Überholung oder Retrofit?
EN 869 wurde durch EN ISO 23063 ersetzt
Jahrzehntelang war EN 869 die europäische Sicherheitsnorm für Druckgießmaschinen. Die Fassung EN 869:2006+A1:2009 wurde 2025 zurückgezogen und durch EN ISO 23063:2025 ersetzt – im Original „Foundry machinery – Safety requirements for high pressure die casting machines“ (ISO 23063:2024), also Sicherheitsanforderungen an Druckgießmaschinen.
EN 869 erfasste die Druckgießmaschine und ihre Schnittstellen zu Form, Öfen, Metalldosierung, Entnahme, Sprüheinrichtungen und Temperiergeräten – nicht jedoch die Zusatzeinrichtungen selbst – und schloss Niederdruck- und Kokillengießmaschinen aus. Ihre Gefährdungsbereiche bieten Käufern eine gute Orientierung:
- Formbereich: Schutzgitter, Verriegelungen und Schutz vor Schließbewegungen
- Schmelze: Schutz vor Metallspritzern und Metallaustritt an der Formtrennung
- Hydraulik: Speicher, Schläuche, Druckentlastung und schwer entflammbare Flüssigkeiten
- Schnittstellen: Absicherung von Robotern, Sprüheinheiten, Absaugung und Öfen in der Zelle
- Steuerung: Sicherheitsfunktionen, Not-Halt und Betriebsarten für Einrichten und Instandhaltung
Ob und ab wann eine Norm die Vermutungswirkung auslöst, hängt von ihrer Fundstelle im Amtsblatt der EU ab. Dieser Status sollte für das konkrete Projekt geprüft werden.
Was Käufer vor der Unterschrift klären sollten
- Herkunft der Maschine: in der EU in Verkehr gebracht oder Import aus einem Drittland?
- Konformitätserklärung, Typenschild mit CE-Kennzeichnung, Betriebsanleitung in geeigneter Sprache
- Hydraulik- und Elektroschaltpläne, Risikobeurteilung des Herstellers, falls vorhanden
- Historie von Umbauten, Nachrüstungen und Steuerungsänderungen
- Zustand von Schutzgittern, Verriegelungen, Lichtgittern und Not-Halt-Kreisen
- Geplante Änderungen am neuen Standort und ob sie wesentlich sein könnten
- Verantwortlichkeiten zwischen Verkäufer, Käufer, Integrator und Betreiber – schriftlich
Allgemeine technische Prüfpunkte behandelt der Beitrag Gebrauchte Druckgussmaschine kaufen: Die technische Checkliste. FISS unterstützt Käufer außerdem mit Beratung und einer sicheren Inbetriebnahme.
Herkunft und Änderungen früh klären
Bei gebrauchten Druckgussmaschinen entscheidet weniger das Alter als Herkunft und Änderungen über die Frage der CE-Kennzeichnung. Maschinen vom EU-Markt erfordern vor allem eine Sicherheitsbewertung durch den Betreiber. Importe aus Drittländern und wesentliche Veränderungen können ein vollständiges Konformitätsverfahren auslösen – mit der Maschinenverordnung ab dem 20. Januar 2027 als neuer Rechtsgrundlage. Wer diese Fragen vor dem Kauf klärt, vermeidet Überraschungen bei Kosten und Zeitplan.
Fragen zur CE-Kennzeichnung gebrauchter Druckgussmaschinen
Braucht eine gebrauchte Druckgussmaschine aus Deutschland eine neue CE-Kennzeichnung?
Nicht, wenn sie als Neumaschine in der EU in Verkehr gebracht wurde und unverändert weiterverkauft wird. Der neue Betreiber muss jedoch die sichere Verwendung am Arbeitsplatz sicherstellen und die erforderliche Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Was ändert sich am 20. Januar 2027?
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die Maschinenrichtlinie ab. Maschinen, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen die Verordnung erfüllen. Sie definiert außerdem ausdrücklich, was eine wesentliche Veränderung ist.
Gilt die EN 869 noch?
EN 869:2006+A1:2009 wurde 2025 zurückgezogen und durch EN ISO 23063:2025 ersetzt. Ältere Maschinen wurden häufig nach EN 869 gebaut, die daher weiterhin wichtig ist, um ihr Sicherheitskonzept zu verstehen.
Macht eine Überholung eine Maschine CE-konform?
Nein. Eine Überholung stellt den technischen Zustand wieder her, ersetzt aber keine Konformitätsbewertung. Werden sicherheitsrelevante Funktionen geändert, muss geprüft werden, ob die Veränderung wesentlich ist.
Maschinenauswahl mit Blick auf die Sicherheit.
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Quellen
Europäische Kommission: Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 („Blue Guide“), ABl. C 247 vom 29.6.2022, Abschnitte 2.1 (Erfasste Produkte) und 2.5 (Aus Drittländern eingeführte Produkte).
Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen (Maschinenverordnung), Geltung ab 20. Januar 2027; Art. 3 Nr. 16 und Art. 18 (wesentliche Veränderung). Zusammenfassung: Noerr, Regulation (EU) 2023/1230 on machinery.
Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit; Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
EN 869:2006+A1:2009 Safety of machinery – Safety requirements for pressure metal diecasting units – Anwendungsbereich (BSI Knowledge); Status „zurückgezogen“, ersetzt durch EN ISO 23063:2025 (Estnisches Normungsinstitut EVS).
EN ISO 23063:2025 Foundry machinery – Safety requirements for high pressure die casting machines (ISO 23063:2024).